Abrechnung von Trainings und Regatten
Wie wird abgerechnet?
Grundsätzlich wird nach gesegelten Tagen abgerechnet, außer es gibt eine Ausschreibung in der etwas anderes vereinbart wird.
Das heißt ein Segler zahlt jene Tage, die er aktiv bei der Gruppe verbringt (auch Einzelsegler als Springer).
Sollte jemand bis zur Veranstaltung absagen, versuchen wir eine Lösung zu vereinbaren. Gleiches gilt für freie Tage während z.B. einer Trainingswoche.
Diese Vereinbarung muss jedoch VOR der Veranstaltung getroffen werden.
Der Sinn: Wir wollen möglichst flexibel bleiben und damit jedem Segler die Möglichkeit bieten an der Veranstaltung im vernünftigen Rahmen teil zu nehmen.
was ist die Zeile "KV-Umlage" in der Abrechnung
Der Mitgliedsbeitrag stellt einen Teil der Finanzierung der KV dar, ist aber für den laufenden Betrieb nicht ausreichend.
Dieser Betrag reicht nicht aus um z.B. Funkgeräte zu organisieren oder Haftungsschäden der KV, die nicht durch die Haftpflicht abgedeckt sind abzudecken.
Solche Schäden sind z.B. Beschädigungen am Motorboot des Trainers. Auch werden in manchen Fällen Zuschüsse zu Veranstaltungen finanziert, die nicht geplant werden konnten (nur nach Vorstandsbeschluss).
Dafür wurde die KV-Umlage in den Abrechnungen eingeführt in Höhe von 3€ pro. Segeltag und Mitglied.
Der Sinn: Damit finanzieren die Mitglieder Aktivitäten die tatsächlich davon einen Nutzen haben (Vorstandsbeschluss aus 2020)
Betreuung von Regatten durch KV
Wenn es keine andere Vereinbarung gibt, erfolgt bei allen Regatten eine Betreuung durch die KV, die auf die teilnehmenden Boote aufgeteilt wird.
Sollte ein Segler das nicht wollen, so hat er mehrere Möglichkeiten.
1. In der Jahresplanung kann er sich von der Betreuung generell abmelden
2. bei jeder einzelnen Regatta kann er sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder beim Betreuer der Regatta (steht in den Termindetails im Kalender) rechtzeitig abmelden.
Es können sich immer nur ganze Boote abmelden!
Sollte eine Betreuung durch einen Landesverband mit der KV abgestimmt sein, erfolgt für diese Boote keine Verrechnung durch die KV.
Der Sinn: Es ist organisatorisch zu aufwendig vor jeder Regatta die Meldelisten zu durchforsten und jeden einzelnen zu kontaktieren, da ohnehin die Meldemoral sehr schlecht ist und das zu hohem Aufwand in der Planung und Abrechnung führen würde.
Außerdem soll die Anzahl der Betreuerboote und damit die Gesamtkosten minimiert werden.
Anmerkung: Grundsätzlich ist der Veranstalter für die Sicherung der Teilnehmenden Boote verantwortlich! Das wird jedoch nicht gelebt, da die Veranstalter sagen "nur in einer Notsituation" zu agieren. Für die Betreuung eines Bootes mit technischen Schwierigkeiten sind sie nicht zuständig!