Abrechnung von Trainings und Regatten

Wie wird abgerechnet?

Grundsätzlich wird nach gesegelten Tagen abgerechnet, außer es gibt eine Ausschreibung in der etwas anderes vereinbart wird.
Das heißt ein Segler zahlt jene Tage, die er aktiv bei der Gruppe verbringt (auch Einzelsegler als Springer).

Sollte jemand bis zur Veranstaltung absagen, versuchen wir eine Lösung zu vereinbaren. Gleiches gilt für freie Tage während z.B. einer Trainingswoche.
Diese Vereinbarung muss jedoch VOR der Veranstaltung getroffen werden. Die Ausschreibung zählt!

Der Sinn: Wir wollen möglichst flexibel bleiben und damit jedem Segler die Möglichkeit bieten an der Veranstaltung im vernünftigen Rahmen teil zu nehmen.

was ist die Zeile "KV-Umlage" in der Abrechnung

Der Mitgliedsbeitrag stellt einen Teil der Finanzierung der KV dar, ist aber für den laufenden Betrieb nicht ausreichend.
Dieser Betrag reicht nicht aus um z.B. Funkgeräte zu organisieren oder Haftungsschäden der KV, die nicht durch die Haftpflicht abgedeckt sind, abzudecken.
Solche Schäden sind z.B. Beschädigungen am Motorboot des Trainers. Auch werden in manchen Fällen Zuschüsse zu Veranstaltungen finanziert, die nicht geplant werden konnten (nur nach Vorstandsbeschluss).

Dafür wurde die KV-Umlage in den Abrechnungen eingeführt in Höhe von 3€ pro. Segeltag und Mitglied. 
Der Sinn: Damit finanzieren die Mitglieder Aktivitäten die tatsächlich davon einen Nutzen haben (Vorstandsbeschluss aus 2020)

Betreuung von Regatten durch KV

Die Betreuung der Regatten wird seit 2022/23 durch die Landesverbände beschickt.